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BAUSTELLENSICHERHEIT

Kontrolle, Koordination und Planung

Verhalten auf der Baustelle mit

Corona (COVID 19)

In unserer Funktion als Sicherheitskoordinatoren werden wir immer häufiger gefragt, welche Auswirkungen die Pandemie auf Baustellen hat oder welche Maßnahmen jetzt auf Baustellen zu treffen sind, um die Baustellensicherheit zu gewährleisten. Daher wollen wir hier einmal darüber informieren, was verschiedene Beteiligte auf Baustellen tun können, um zu helfen die Corona Pandemie zu verlangsamen bzw. eine Ansteckung zu verhindern.

mehr erfahren
Baustellensicherheit Kran

Wir sorgen für Ihren

SiGeKo auf Baustellen

Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft ist mit besonderen Herausforderungen verbunden und ist geprägt von ständigen Veränderungen wie zum Beispiel das nichtstationäre, temporäre Arbeiten, Klimaeinflüsse oder wechselnde Projektpartner. Gleichzeitig sind Bauvorhaben mit einer großen Zahl an Gefährdungsfaktoren verbunden. Daher sollten Sie der Sicherheit auf Ihrer Baustelle immer im Auge behalten.

Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Dies ist die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( oder kurz SiGeKo ), um die Baustellensicherheit zu gewährleisten.

Durch weitreichende Erfahrungen im Bereich Arbeitssicherheit können wir für Ihr Bauvorhaben eine umfassende Planung, Beratung und Betreuung gewährleisten. Unsere Qualifikationen, die weit über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen hinausgehen, beziehen wir Themen wie Gewässerschutz, Anlagensicherheit, Qualitätssicherung etc. mit in unsere Beratungsleistungen ein.

Wir sind bundesweit tätig und mit unseren Standorten in Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München können wir Ihnen jederzeit unsere Dienstleistungen im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( SiGeKo ) anbieten.

Unsere Dienstleistungen zur

Sicherheit auf Ihrer Baustelle

Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ( SiGeKo )

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( SiGeKo ) ist vom Bauherrn zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.

Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.

Zudem hat er die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter, die über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügen, übernehmen gerne für Sie diese Koordination.

Unsere Dienstleistungen

1. Planung der Ausführungsphase

  • Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 (2) BaustellV
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung des Baustellenaushangs
  • Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV (Nach Abschluss der Baumaßnahme)

2. Ausführungsphase

  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer  in den SiGe-Plan unter spezieller Betrachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer auf Einhaltung ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer
  • Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sichtnachweise
  • Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation

DGUV Regel 101-004

Um die Baustellensicherheit mit kontaminierten Bereichen zu gewährleisten, müssen alle Arbeiten der DGUV Regel 101-004 und allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Führen mehrere Auftragnehmer – gegebenenfalls auch Subunternehmer – Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch, hat der Auftraggeber zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdung, zur Koordinierung und zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten insbesondere auf stoffliche Gefährdungen eine Person  als Koordinator schriftlich zu bestellen.

Zudem hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Koordinator in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Weisungsbefugnis gegenüber allen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat. Wir stellen Ihnen diesen Koordinator, der über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügt.

Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Mann - Helm gelb mit Plänen

Unsere Leistungspakete für die Baustellensicherheit

  • Stellung des Koordinators gemäß DGUV Regel 101-004
  • Stellung des Koordinators gemäß TRGS 519
  • Stellung des Koordinators gemäß TRGS 521
  • Stellung des Koordinators gemäß TRGS 524
  • Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen
  • Unterweisung der Beschäftigten

TRGS 519

Bild Baustellensicherheit TRGS 519

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS ) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe ( AGS ) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ( ASI-Arbeiten ) und bei der Abfallbeseitigung. Die TRGS 519 konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach der Gefahrstoffverordnung und insbesondere deren Anhang III Nr. 2.4 „Ergänzenden Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdungen durch Asbest“. Auch hier hat der Bauherr diesbezüglich einen Koordinator zu bestellen, der über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügt.

Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie!

Schulungen, Fortbildungen & Unterweisungen

Mit der ecoprotec Akademie bieten wir unseren Kunden ein nachhaltiges Bildungskonzept.

Wir stehen Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:

  • Inhouse Seminare
  • e-Learning Portale
  • Erstellung von Unterweisungen zur Baustellensicherheit

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Fort- und Weiterbildungen hausintern durchzuführen. Nutzen Sie unsere Kompetenz direkt bei Ihnen vor Ort: Mit gezielten Seminaren sowie Unterweisungen und ganzheitlicher Bildungsberatung.

Wir übernehmen für Sie die Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, die den Bedürfnissen und Wünschen Ihres Unternehmens entsprechen.

Entdecken Sie unsere Akademie
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Kontakt

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Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen, benötigen Sie Unterstützung bei der Baustellensicherheit oder brauchen eine individuelle Beratung?

Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.

Hauptsitz

Pamplonastraße 19
33106 Paderborn

Tel.: 05251 877888-0

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Tel:          05251 877 888-0
Fax:         05251 877 888-880
E-Mail:   info@ecoprotec.de

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