In der Planung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:
- mitwirken, prüfen und beraten bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bzw. Ausschreibungsunterlagen
- erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
- Beratung bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen am Bauwerk, z.B. Dachabsturzsicherungen
- beraten bei der Terminplanung und Abstimmung von Ausführungszeiten.
- beraten beim Planen der Baustelleneinrichtung, z. B. zu Sozialeinrichtungen oder erste Hilfe
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
In der Ausführung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:
- bekanntmachen und erläutern des SiGe-Plans gegenüber allen Beteiligten
- Koordinieren und Beraten der bauausführenden Firmen mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden
- Stichprobenhafte Überprüfung der bauausführenden Firmen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- anpassen und fortschreiben des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen im Bauablauf.
Fußnote: Die konkreten Aufgaben des SiGeKo sind in der RAB30 ausführlich gelistet und beschrieben