Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen datenschutzkonform?
Der PHIT (Psychologische Handlungshilfe für den individuellen Tätigkeitsbereich) und das Beobachtungsinterview sind datenschutzkonform.
Sämtliche Angaben der Befragung PHIT werden anonymisiert. Metadaten werden in der Datenbank nicht erhoben. Bei dem zugesendeten Befragungscode handelt es sich um einen Gruppenschlüssel, so dass ausschließlich der Teambereich bekannt ist. Die Befragung wird nicht zwischengespeichert – sie muss bei Unterbrechung neu begonnen werden.
Im Beobachtungsinterview werden keine persönlichen Daten wie Name, Geschlecht oder Alter dokumentiert, sondern nur tätigkeitsspezifische Merkmale erhoben. Um den Rückschluss der Antworten auf eine Person zu verhindern, werden 10 % und mindestens 2 Personen eines Tätigkeitsbereichs befragt.