Betriebe sind laut DGUV Vorschrift 1 dazu verpflichtet, Ersthelferinnen und Ersthelfer bereitzustellen und Mittel zur Ersten Hilfe im Unternehmen sowie Rettungsmaßnahmen bei Notfällen zu organisieren. In einer Arbeitswelt, die zunehmend von flexiblen Arbeitsmodellen wie Homeoffice, Telearbeit und gleitenden Arbeitszeiten geprägt ist, stellt dies jedoch eine besondere Herausforderung dar. Wie lässt sich die Erste Hilfe im Betrieb trotz dieser Flexibilisierung sicherstellen?
Erste Hilfe im Unternehmen bei flexiblen Arbeitsbedingungen – Lösungen und Handlungsempfehlungen
Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von flexiblen Arbeitsformen und veränderten Arbeitszeiten. Dies führt dazu, dass in vielen Betrieben weniger Beschäftigte gleichzeitig anwesend sind. Das wirkt sich direkt auf die Verfügbarkeit von Ersthelfern aus, die im Ernstfall schnell zur Stelle sein müssen. Die Frage, wie Unternehmen trotz dieser Veränderungen die notwendigen Anforderungen an die Erste Hilfe sicherstellen können, steht dabei im Mittelpunkt.
Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer braucht es bei flexibler Präsenz im Betrieb?
Die erforderliche Anzahl an Ersthelfenden richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Beschäftigten. Ab zwei anwesenden Personen muss ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Für größere Betriebe gilt: Bei mehr als 20 anwesenden Personen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Da durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice häufig weniger Beschäftigte gleichzeitig vor Ort sind, muss die Zahl der Ersthelfer regelmäßig überprüft und angepasst werden. Es ist sinnvoll, an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten zu ermitteln, wie viele Beschäftigte tatsächlich im Unternehmen anwesend sind. Diese Erkenntnisse fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein, auf deren Grundlage die erforderliche Zahl an Ersthelfenden festgelegt wird.
Besonders hilfreich ist es, Personen in Bereichen zu Ersthelfern auszubilden, die ständig vor Ort sind. Darunter können Mitarbeiter am Empfang, das Sicherheitspersonal oder Kolleginnen des IT-Supports zählen. Auch Personen, die bereits aus anderen Gründen regelmäßig und den Voraussetzungen entsprechend in Erster Hilfe fortgebildet werden, können mit einbezogen werden. Denkbar sind hierbei beispielsweise Mitgliederinnen und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des DLRG oder anderer Hilfsorganisationen. Darüber hinaus sind auch Kooperationen mit benachbarten Unternehmen hilfreich, um sich gegenseitig in Notfällen zu unterstützen.
So bleiben Ersthelfer auch bei räumlicher Distanz erreichbar
Eine zuverlässige Alarmierung der Ersthelfer und ggf. externer Einsatzkräfte ist essenziell. Dies kann durch ein Notfalltelefon, eine einheitliche Telefonnummer oder andere technische Hilfsmittel wie Apps organisiert werden. Eine klare Kommunikation der Alarmierungswege – etwa durch Aushänge oder Intranet-Meldungen – ist unerlässlich, um alle Beteiligten über die Standorte und Erreichbarkeiten der Ersthelfer zu informieren.
Erste Hilfe im Betrieb: Anpassungsstrategien für flexible Arbeitsformen
Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb bleibt auch in einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt machbar. Entscheidend ist die Integration der Anwesenheit von Ersthelfern in das betriebliche Sicherheitskonzept. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der erforderlichen Ersthelfer sowie die Sicherstellung der Alarmierungswege sind dabei unverzichtbar. So können Unternehmen sicherstellen, dass im Notfall schnell und zuverlässig Erste Hilfe geleistet werden kann. Eine von der DGUV zur Verfügung gestellte Handlungshilfe zum Thema gibt ihnen zusätzlich Lösungsansätze bezüglich der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.