Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde nationales Recht
Alles begann im Oktober 2019 mit der „EU-Whistleblower-Richtlinie“. Doch was beinhaltet eigentlich die „EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“?
Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten, nehmen Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahr. Wenn Mitarbeitende Verstöße melden, treten sie als sogenannte Hinweisgeber auf und können entscheidend dazu beitragen, Zuwiderhandlungen im eigenen Unternehmen oder innerhalb der eigenen Organisation aufzudecken.
Häufig schrecken potenzielle Hinweisgeber allerdings davor zurück, einen möglichen Verdacht zu melden – meist auch aus Angst vor Repressalien. Genau hier wurde nun mit dem am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die EU-Whistleblower Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 18. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.
Müssen Unternehmen jetzt tätig werden?
Ob auch Ihr Unternehmen unter die Regelungen des HinSchG fällt, hängt von der Mitarbeiteranzahl ab. Während Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern zunächst keine zwingenden Maßnahmen treffen müssen, müssen sich Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten den Anforderungen des HinSchG unterwerfen und eine interne Meldestelle einrichten.
Wird in betroffenen Betrieben keine interne Meldestelle eingerichtet, werden Meldungen be- oder sogar verhindert oder drohen Hinweisgebenden aufgrund einer Meldung Repressalien, stehen Bußgelder von bis zu 50.000 € im Raum.
Stellung interne Meldestelle
Als interne Meldestelle nehmen wir Hinweise entgegen und bewerten die Anwendbarkeit des HinSchG. Zusätzlich übernehmen wir unter Wahrung der Vertraulichkeit die Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und dem kundeneigenen Casemanagement.
Welche Lösung passt zu Ihren Anforderungen?
Basic | Pro | |
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85 € / Monat | 110 € / Monat | |
Melde- und Kommunikationskanal gemäß EU-Whistleblower Richtlinie | ✔ | ✔ |
Case Management (SaaS) | ✔ | ✔ |
Dokumentation der Fallbearbeitung | ✔ | ✔ |
IT-Sicherheit und Datenschutz (u.a. End-to-End; 2FA) | ✔ | ✔ |
Berechtigungskonzept (inkl. Administration / Fallbearbeitung) | ✔ | ✔ |
Workflowgestützte Fallbearbeitung | ✔ | ✔ |
Automatisiertes Fristen-Monitoring | ✔ | ✔ |
Meldeweg per Telefon und Mail | ✔ | ✔ |
Meldeplattform (SaaS) | ✔ | |
Vorkonfigurierte Texte für Datenschutz und FAQ | ✔ | |
Texte und CI der Meldeplattform konfigurierbar | ✔ | |
Fremdsprachen konfigurierbar | ✔ |
Die Vorteile einer digitalen Meldeplattform
BSI-konform
Sämtliche Nutzdaten, die erfasst werden, werden BSI-konform Ende zu Ende verschlüsselt. Kein Mitlesen durch den Betreiber möglich.
Anonymität
Anonymitätsgarantie: Das System ermöglicht eine vollständig anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und -empfänger-
Datenkontrolle
Metadaten in hochgeladenen Dokumenten erkennt das System, warnt die hinweisgebende Person und löscht sie, falls gewünscht.
Datenschutzkonform
Das Angebot erfolgt ausschließlich über zertifizierte, deutsche Rechenzentren. Entwicklung und Umsetzung made in Germany.
IT-Sicherheit
Weder im „Case Management“ und „Meldeplattform“ noch in der Cloud-Infrastruktur wurden Sicherheitslücken entdeckt.
(Stand: 04.11.2020)
Rechenzentrum
Colocation-Rechenzentrum: Kein Serverzugriff, ISO / IEC 27001:2013 zertifiziert und ISO 9001:2015 zertifiziert
Praxiserprobt
Erfolgreich bestandene Sicherheitsprüfungen durch realitätsnahe Simulationen von Hackerangriffen und Stresstests.
Transparenz
Bereitstellung von umfassenden Dokumentationen wie z. B. FAQs, Datenschutzerklärung, DSFA, Gutachten, Pentests etc.
Ihre Ansprechpartnerin für das Hinweisgebersystem
Wie können wir Sie mit unserem Hinweisgebersystem unterstützen? Wie können wir Sie am besten erreichen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.