Datenschutz-Check für Ihr Unternehmen

Wie fit ist Ihre Organisation bei der Einhaltung sämtlicher Anforderungen des Datenschutzes?

Damit Sie diese Frage für sich beantworten können, unterstützen wir Sie dabei, einen qualitativen Überblick über den aktuellen Status des Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen zu erhalten. Mit unserem Datenschutz-Check bekommen Sie einen konkreten Überblick über die Stärken und Verbesserungspotentiale Ihres Unternehmens, Ihrer Einrichtung oder Ihrer Organisation.

Unser Vorgehen bei einem Datenschutz-Check

Um den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen umfänglich zu prüfen, beziehen wir neben der Geschäftsführung und den leitenden Angestellten auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Prozess mit ein. Für eine gründliche Prüfung des aktuellen Standes Ihres Unternehmens hinsichtlich des betrieblichen Datenschutzes gehen wir wie folgt vor:

Sichtung der Datenschutzorganisation

Wir ermitteln die zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen und überprüfen die Datenschutzorganisation.

Bewertung der Datenschutzregelungen

Wir prüfen, ob alle Regelungen zum Datenschutz getroffen und notwendige Konzepte aktuell und vorhanden sind.

Schulungsstand Ihrer
Mitarbeiter

Wir informieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich Datengeheimnis und Verschwiegenheit.

Prüfung der
Verarbeitungsübersicht

Wir überprüfen, ob die gesetzlich geforderte Verarbeitungsübersicht vorhanden ist und den aktuellen Anforderungen entspricht.

Bewertung von
AV-Veträgen

Werden bei Ihnen personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeitet? In diesem Fall prüfen wir hier auf Datenschutzkonformität.

Erhebung der
TOM

Agiert Ihr Unternehmen mit Hilfe geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen datenschutzkonform?

Datenschutz-Check für kleine und mittelständische Unternehmen

Durch unsere Erfahrung im Hinblick auf den betrieblichen Datenschutz konnten wir in den letzten 15 Jahren mit vielen verschiedenen Betrieben aus zahlreichen Branchen zusammen­arbeiten. So haben wir uns bis heute bundesweit bei über 1.000 Kunden und Partnern um die Sicherheit personen­bezogener Daten und die datenschutzkonforme Umsetzung in den Betrieben gekümmert. Dazu zählen einerseits große Konzerne und Behörden, andererseits eine Vielzahl an kleinen und mittelständischen Unternehmen (kurz „KMUs“).

Wir selbst konnten dabei erkennen, dass der Datenschutz bei kleineren und mittleren Unternehmen häufig mehr als eine lästige Aufgabe gilt, die ungerne als Priorität gesehen wird. Ein solches Verhalten birgt allerdings ein großes Risiko. Denn selbst­verständlich sind auch KMUs zur Einhaltung der geltenden Datenschutz­bestimmungen verpflichtet. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, drohen hohe Bußgelder und Sanktionen, die schnell die Existenz eines Unternehmens gefährden können. Kommt es zu einer Datenpanne, ist auch der Imageschaden für Ihren Betrieb nicht zu unterschätzen. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind Sie zu einer Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden verpflichtet.

Datenschutz ist gewiss ein dynamisches Thema, welches auch die nachfolgende Auflistung wichtiger Updates und Änderungen der letzten Jahre in Deutschland und Europa zeigt:

  • 25. Mai 2016: Die DSGVO tritt in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
  • 27. Juni 2019: Der Bundestag beschließt das „Zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“.
  • 18. März 2020: Datenschutz im Homeoffice erhält empfohlene Maßnahmen.
  • 28. Mai 2020: Website-Besucher müssen der Verwendung von Cookies explizit zustimmen.
  • 16. Juli 2020: Der Europäische Gerichtshof erklärt den EU-US-Privacy-Shield für nichtig.
  • 30. Juni 2021: Der Übergangszeitraum, das Vereinigte Königreich nach Austritt aus der EU datenschutzrechtlich wie ein EU-Mitglied zu behandeln, endet spätestens an diesem Datum.
  • 01. Dezember 2021: Das TTDSG – das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – tritt in Kraft.

  • 02. Juli 2023: Die EU-Whistleblower Richtlinie tritt als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als nationales Recht auch in Deutschland in Kraft. Zunächst müssen Unternehmen mit über 249 Mitabeitenden das neue Gesetz umsetzen. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.

Datenschutzrechtliche Gesetze, Regelungen und Vorschriften werden stetig geändert, verbessert und an aktuelle Lebensbedingungen und neue Technologien angepasst. Wir unterstützen Sie in Ihrem Unternehmen, immer auf dem neuesten Stand beim Thema Datenschutz zu bleiben.

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