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Corona Informationen

    Home Corona Informationen

    Corona (SARS-CoV-2) Informationen für

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    In vielen Unternehmensbereichen kann der Arbeitgeber durch eine gezielte Prävention und neuen Handlungsmaßnahmen Mitarbeiter, Kunden und seinen Betrieb schützen. Dadurch wird nicht nur der wirtschaftliche Schaden minimiert, sondern auch Leben gerettet.

    Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihres Berufes nicht im Homeoffice arbeiten können, gilt eines: Schützen Sie sich so gut wie möglich vor einer Infektion.

    Dieser Infobereich dient ausschließlich für Informationen zur Prävention, das was Sie als Unternehmer aktiv unternehmen können. Es sind allgemeine Informationen und stellt keine individuelle Beratung dar.

    Unsere Leiszungen im Bereich

    Corona SARS-CoV-2

    Zusätzlich zu allen hier beschrieben Maßnahmen bieten wir Ihnen, die Beratung Ihres Unternehmen zur Sicherung des Arbscheitsschutzstandards COVID 19 an.

    mehr erfahren

    Schutzmaßnahmen

    Unser Plakat für Sie

    Wir haben für Sie und Ihr Unternehmen ein Plakat mit aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln erstellt. Dieses können Sie gerne ausdrucken und in Ihrem Betrieb aufhängen.

    jetzt herunterladen

    Schutzmaßnahmen

    im Betrieb

    Schutzmaßnahmen für jeden Einzelnen

    Wie Sie sich vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) schützen können, haben Sie sicherlich aus den Medien erfahren. Weitere, tagesaktuelle Hygiene- bzw. Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen finden Sie unter der Webseite: https://www.infektionsschutz.de/.

    Sicherheitsabstand

    Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern zwischen Ihren Kollegen ein. Sollte dies nicht möglich sein, sollte die Anzahl der Beschäftigten am Arbeitsplatz oder im Büro reduziert werden.

    Freistellung

    Beschäftigtengruppen wie Ältere, Vorerkrankte oder behinderte Arbeitnehmer sollten von der Arbeit freigestellt werden, wenn nicht die Möglichkeit des Homeoffice besteht.

    Arbeitsbeginn und -ende

    Um Menschenansammlungen an Einlässen, Zeiterfassungsterminals und zum Beispiel Umkleideräumen zu vermeiden, sollten Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. Diese können organisatorisch (z. B. Einlässe für kleine Gruppen zu festgelegten Zeiten) und technisch (Fußbodenmarkierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes) umgesetzt werden.

    Pausen

    Die Pausen sollten organisatorisch versetzt geplant werden, um den Mindestabstand zu gewährleiten. Auch der Mindestabstand bei Raucherpausen sollte von den Mitarbeitern beachtet werden.

    Kantine

    Bei einer Kantine sollte die Bestuhlung auf die Hälfte reduziert werden, um so den Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Auch hier sollten organisatorisch Zeitfenster für bestimmte Gruppen definiert und kommuniziert werden.

    Hygieneregeln

    Alle Beschäftigten müssen die Möglichkeit haben, für eine sorgfältige Handhygiene zu sorgen. Dafür sind Wasser, Flüssigseife, Papierhandtücher und geschlossene Müllbehälter in ausreichender Menge aufzustellen.

    Reinigungsplan

    Da das Coronavirus (SARS-CoV-2) nach bisherigem Wissensstand lange auf vielen Flächen überlebt, sollten alle Arbeitsflächen möglichst mehrfach am Tag gereinigt und desinfiziert werden.

    Schutzausrüstung

    Über eine zusätzliche Schutzausrüstung, wie Mundschutz oder Schutzkleidung vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2), muss in Einzelfällen entschieden werden, sie dienen als eine ergänzende Maßnahme.

    Betriebsarzt

    Der Betriebsarzt sollte alle getätigten Maßnahmen begutachten und beurteilen, ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

    Kontrolle

    Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (§ 11 ASiG) überprüft die Umsetzung der Maßnahmen und kontrolliert ihre Wirksamkeit.

    Quelle: https://www.dgb.de/themen/++co++42d66872-6cf9-11ea-b9de-52540088cada

    Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) im Zusammenhang mit Baustellen und Bauarbeiten

    Hier finden Sie Antworten zu den derzeit am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 Virus sowie einige weiterführende Links und Hilfsmittel. Bei der Beantwortung der Fragen haben wir uns an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bau Berufsgenossenschaft orientiert.

    Sind die Sicherheitsabstände auf Baustellen zwingend einzuhalten?

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.04.2020 hierzu folgendes festgelegt:

    Auch bei arbeitsbezogenen (Kunden-)Kontakten außerhalb der Betriebsstätte sind soweit möglich Abstände von mindestens 1,5 m einzuhalten. Die Arbeitsabläufe bei diesen Tätigkeiten sind dahingehend zu prüfen, ob vereinzeltes Arbeiten möglich ist, falls dadurch nicht zusätzliche Gefährdungen entstehen. Andernfalls sind möglichst kleine, feste Teams (z.B. 2 bis 3 Personen) vorzusehen, um wechselnde Kontakte innerhalb der Betriebsangehörigen bei Fahrten und Arbeitseinsätzen außerhalb der Betriebsstätte zu reduzieren.

    Wie geht man mit Verdachtsfällen um?

    Der Verdacht einer COVID-19–Erkrankung ist meldepflichtig. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn:

    Ein Betroffener akute respiratorische Symptome jeder Schwere hat UND innerhalb von 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 hatte.

    Für den Kontakt gelten folgende Kriterien:

    • Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder
    • Aufenthalt am selben Ort (z. B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohneinrichtung, Kaserne oder Ferienlager) sowie eine Person, die währenddessen symptomatisch war

    Im Verdachtsfall bleiben Sie der Arbeit fern, isolieren sich und klären das weitere Vorgehen mit Ihrem Mediziner ab. Genauere Informationen erhalten Sie hier:

    Handlungsanleitung für Verdachtsfälle des RKI (Stand 24.03.2020):
    https://www.rki.de

    Gibt es bereits dokumentierte Übertragungswege des Virus durch Werkzeuge, Arbeitsmittel oder Baumaschinen?

    Eine Übertragung ist hier noch nicht dokumentiert worden. Da das Virus jedoch über eine Schmierinfektion übertragen wird, ist dieser Übertragungsweg durchaus vorstellbar. Arbeitsgeräte und Werkzeuge sollten dennoch möglichst nur von einem eng eingekreisten Personenkreis genutzt und regelmäßig gereinigt werden. Die richtige Handhygiene sollte hier ebenfalls beachtet werden.

    Wann bekomme ich ein Bußgeld?

    Laut Infektionsschutzgesetz wird ein Bußgeld gegen eine Person erlassen, die eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht. Zudem werden Verstöße gegen das Kontaktverbot bzw. die Ausgangsbegrenzung mit einem Bußgeld geahndet.

    Dürfen Mitarbeiter die Dienstreise in ein besonders betroffenes Gebiet verweigern?

    Eine Befürchtung, man könne sich anstecken, reicht nicht aus, um eine Dienstreise nicht anzutreten. Nicht antreten müsse man hingegen eine berufliche Reise in ein Land oder Gebiet, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Es wird empfohlen, im Einzelfall gemeinsam abzuwägen.

    Was gilt für Baustellenpersonal aus der EU und anderen Drittstaaten?

    Das Bundesinnenministerium hat eine Einreisebeschränkung angeordnet. Aktuell (27.03.2020) gilt Folgendes:

    Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt.

    Sollen auf Baustellen Schutzmasken getragen werden?

    Die derzeitige Formulierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lautet hierzu:

    Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen in besonders gefährdeten Arbeits-bereichen als PSA zur Verfügung gestellt und getragen werden.

    Da die Masken schon bei Durchfeuchtung ihre Schutzwirkung verlieren und eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter bedeuten, sollten diese auf Baustellen nur temporär und in Einzelfällen eingesetzt werden.

    Sollen Kontaktdaten aller Beschäftigten auf Baustellen systematisch zum Zweck der Kontaktermittlung erfasst werden?

    Die Ermittlungen zu den entsprechenden Kontaktpersonen werden nach einem festgelegten Schema durch die zuständigen Gesundheitsämter erfasst. Hier werden neben den Personendaten, Alter, Sprachkenntnissen auch Angaben zur Art und Dauer des Kontaktes abgefragt. Als Kontaktpersonen kommen dabei alle Personen in Betracht, die einen definierten Kontakt zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome einer betroffenen Person hatten. Da die systematische Erfassung dieser Daten aus Datenschutzsicht höchst bedenklich ist und es hierzu auch keine gesetzliche Legitimation gibt, raten wir von solchen Lösungen dringend ab.

    Wie sollen Baustellen derzeit mit WC Einrichtungen ausgestattet sein?

    In der aktuellen Situation empfehlen wir grundsätzlich den Einsatz von Toilettencontainern mit einem engen Reinigungsintervall und einer Ausstattung mit Flüssigseife, Abfallbehältern und Papierhandtüchern. Auch wenn mobile Toiletten (ToiToi, Dixi usw.) grundsätzlich nicht verboten sind, sind sie hygienisch deutlich problematischer.

    Was kann jeder auf der Baustelle tun, um eine Ausbreitung zu verhindern?

    Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit):

    • Halten Sie mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen.
    • Tragen Sie einen Mund- Nasenschutz, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
    • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
    • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
    • Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.
    • Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
    • Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife,insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.

    Folgen Sie bei auftretenden Symptomen (Husten, Schnupfen, Fiebrigkeit) den Empfehlungen des RKI, sprechen Sie weitere Maßnahmen mit Ihrem Arzt und Arbeitgeber ab.

    Was kann ich als Unternehmer tun?

    • Sensibilisieren und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Hygiene.
    • Schicken Sie Mitarbeiter mit Schnupfen, Husten oder anderen Krankheitssymptomen frühzeitig nach Hause.
      Es geht nicht nur darum, die Corona-Übertragung zu unterbinden, sondern auch darum, das Gesundheitssystem nicht noch zusätzlich mit anderen Krankheiten zu belasten.
    • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter in Ihren Firmenfahrzeugen Desinfektionsmittel dabeihaben.
    • Reinigen Sie Firmenfahrzeuge (z.B. mit Desinfektionstüchern), insbesondere Sammeltransporter, regelmäßig.
    • Reduzieren Sie Besprechungen auf ein Mindestmaß.
    • Vermeiden Sie nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften.
    • Vermeiden Sie alle unnötigen Personalrotationen zwischen verschiedenen Teams Ihres Personals.
    • Passen Sie die Gefährdungsbeurteilung nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts an.
    • Möglichkeit des Schichtbetriebes nutzen, um Kontakte zu verringern.
    • Pausen so organisieren, dass ein Mindestabstand von 1,5 m möglichst eingehalten werden kann.

    Was sollte ich als Bauherr oder Bauleiter tun?

    • Nehmen Sie die Sozialeinrichtungen Ihrer Baustelle unter die Lupe. Stellen Sie sicher, dass auf der Baustelle ordentliche Möglichkeiten zum Händewaschen vorhanden sind.
    • Erhöhen Sie bei Bedarf die Reinigung der Toiletten und Pausenräume ggf. sogar täglich.
    • Statten Sie die Toiletten mit Desinfektionsseife aus, bei größeren Baustellen können Sie zusätzliche Desinfektionsstationen auf dem Baufeld verteilen.
    • Reduzieren Sie Baubesprechungen auf ein Mindestmaß, laden Sie nur Personen ein, die unbedingt erforderlich sind. Weichen Sie ggf. auf virtuelle Besprechungen (Skype, Teams, etc.) aus.
    • Organisieren Sie Besprechungen so, dass alle Teilnehmer 1,5 -2m Abstand untereinander haben, ggf. müssen Sie die Besprechung teilen.
    • Trennen Sie Baustellenbereiche strikt von öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

    Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie?

    In den letzten Tagen kam verstärkt die Forderung auf, das Unternehmen Gefährdungen durch das Corona-Virus in ihren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen sollen. Hierzu hat die BG Bau für das Baugewerbe eine Handlungshilfe entwickelt:

    • Handlungshilfe für das Baugewerbe
    • Kurz Handlungshilfe GFB Baugewerbe
    • Kurz Handlungshilfe GFB Handwerksfirmen

    Unser Corona Schutzplakat für Sie

    Wir haben für Sie und Ihr Unternehmen ein Plakat mit aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln erstellt.
    Dieses können Sie gerne ausdrucken und in Ihrem Betrieb aufhängen.

    jetzt herunterladen

    Nützliche Informationen

    Weitere Informationen zum Thema:

    • Weitere Antworten zum Coronavirus vom Robert Koch-Instituts
    • Robert Koch-Institut
    • Arbeitshilfen der Bau Berufsgenossenschaft
    • Bundesministerium für Gesundheit

    Nutzen Sie weitere aktuelle Informationsquellen für weitere Informationen

    Aktuelle Informationen zum Thema Corona (SARS-CoV-2):
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

    Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2):
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

    Infektionsschutz:
    https://www.infektionsschutz.de

    Arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2):
    https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

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