Umweltschutz­beauftragte für Ihren Betrieb

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgebildete Meister, Techniker und Ingenieure, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder kurz Sifa) bereits die verschiedensten Branchen kennenlernen konnten. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben dabei die Aufgabe, Ihr Unternehmen bei allen Fragen und Angelegenheiten hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen.

Welche Aufgaben haben Umweltschutzbeauftragte im Unternehmen?

Die Vorgehensweise der Beauftragten im Bereich des Umweltschutzes ist im Wesentlichen immer ähnlich.
Umweltschutzbeauftragte sollen im Sinne der Risikominimierung das Unternehmen entlasten und zu einer entsprechend fachlichen Unterstützung beitragen. Im Wesentlichen sind hierbei folgende Punkte gemeint:

  • Überwachung – Einhaltung von behördlichen und gesetzlichen Vorgaben
  • Empfehlungen – Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen
  • Erstellung eines Jahresberichts – Aktivitäten, Maßnahmen und Kennzahlen dokumentieren und vorstellen

  • Beratung – Unterstützung des Unternehmens in fachlichen Fragen
  • Behördenkommunikation

Gemeinsam mit unseren qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und zuverlässigen Kooperations­partnern können wir Ihnen in folgenden Bereichen des betrieblichen Umweltschutzes ausführliche Beratungsleistungen zur Verfügung stellen. Nachfolgend finden Sie die entsprechen­den Verordnungen zur Bestellung spezieller Beauftragter, die den betrieblichen Umweltschutz gewährleisten.

Digitale Beratung

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Abfallbeauftragte

Betreiber von ortsfesten genehmigungs­bedürftigen Anlagen, in denen Abfall sortiert, verwertet, beseitigt oder im Rahmen eines Rücknahmesystems angenommen werden, haben einen oder mehrere Abfallbeauftragte zu bestellen.

Umweltschutz­beauftragte

Umweltschutzbeauftragte werden von der Geschäftsführung bestellt. Diese Position ist begrifflich bzw. gesetzlich nicht definiert. In Unternehmen vereinen Umwelt­schutz­beauftragte oft verschiedene Funktionen in einer Person.

Störfall­beauftragte

Je nach Art und Größe einer betriebs­zugehörigen Anlage haben Unter­nehmen einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Dabei handelt es sich meistens um genehmigungs­bedürftige Anlagen laut BImSchG.

Gefahrgut­beauftragte

Wer als Unternehmen am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, muss nach geltendem Recht einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausnahmen müssen dabei im Einzelfall genau geprüft werden.

Gewässerschutz­beauftragte

Die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten betrifft Unternehmen, die Gewässerbenutzer sind. Darüber hinaus kann eine Bestellungspflicht auch aus behördlichen Genehmigungsauflagen hervorgehen.

Immissionsschutz­beauftragte

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen nach Bundes­immissionsschutz­verordnung einen Immissions­schutzbeauftragten bestellen. Ist die sachgemäße Erfüllung ungefährdet, dürfen auch Externe bestellt werden.

Wie können wir Sie unterstützen?

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