Technische Prüfungen Ihrer Maschinen und Anlagen
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche technische Prüfungen von Maschinen und Anlagen oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein. Die Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung des Inverkehrbringers einer Anlage oder einer Maschine.
Unsere qualifizierten Fachkräfte unterstützen Sie bei allen technischen Prüfungen von Anlagen und Maschinen hinsichtlich der elekrischen Ausrüstung von Maschinen, Lärmemissionen, Explosionsschutz und Nachlaufzeitenmessungen.
Die Durchführung regelmäßiger Prüfungen schützt nicht nur das Objekt, Leib und Leben, sondern wirkt sich langfristig kostensenkend aus und mindert das Haftungsrisiko für Ihren Betrieb. Alle technischen Prüfungen sind gemäß den allgemeinen Anforderungen der Regelwerke der Berufsgenossenschaften durchzuführen. Liegen für einen Maschinentyp spezielle Produktnormen vor, so sind diese vorrangig vor den allgemeinen Bestimmungen zu beachten. Die abschließende Dokumentation der Prüfungen beinhaltet die Messprotokolle und alle weiteren Daten.
Bei der Aufstellung einer neuen Maschine, zur Kontrolle nach einer umfangreichen Reparatur, zur Wiederholungsprüfung, beim Kauf oder beim Verkauf einer Gebrauchtmaschine ist es von Vorteil, wenn im Falle eines Maschinenschadens dem Versicherer der Zustand der Maschine vorher und nachher belegt werden kann.
Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen gemäß VDE 0113
Elektrische Ausrüstungen von Maschinen und maschinellen Anlagen sind – wie andere Anlagen und Betriebsmittel – einer elektrotechnischen Prüfung zu unterziehen. Vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen, Reparaturen und Austausch von Teilen einer Maschine sowie in regelmäßigen Abständen hat eine Prüfung der Anlage zu erfolgen.
Die Prüfungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in den Betrieben, Institutionen und Behörden tätigen Personen.
Unsere Dienstleistungen
Nachlaufzeitmessungen
Verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit an Maschinen und Anlagen ist der Betreiber. Dies betrifft nicht nur die Festlegung der Prüftermine und deren Umfang, sondern auch die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.
Dabei ist zu beachten, dass die Prüfungen nur von „befähigten Personen“ gem. BetrSichV / TRBS 1203 durchgeführt werden dürfen. Unsere Fachkräfte verfügen über die nötigen Qualifikationen und können Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen.
Unsere Dienstleistungen
Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit
Benötigen Sie Unterstützung bei elektrotechnischen Prüfungen Ihrer Maschinen und Anlagen? Können wir Ihnen bei der Prüfung von Schutzeinrichtungen behilflich sein? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Maximilian Ebker
Wir kümmern uns um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen,
damit Sie Einfach. Sicher. Arbeiten. können!