Prüfung explosions­gefährderter Bereiche

Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird grundsätzlich in der Betriebs­sicherheits­verordnung (kurz BetrSichV) geregelt.

Mit Einführung der neuen BetrSichV im Jahr 2015 wurden auch Änderungen zum Beispiel bei den Fristen zur Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit und der technischen Explosionsschutzmaßnahmen eingeführt.

Explosionsschutz in gefährdeten Bereichen

Die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wird demnach spätestens alle sechs Jahre erforderlich. Die Prüfung der technischen Einrichtungen wie unter anderem Geräte oder Schutzsysteme wird spätestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Die Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen ist nun gemäß BetrSichV spätestens jährlich vorgeschrieben.

Die detaillierte Festlegung des Prüfumfangs und der Prüffristen muss aus dem Explosionsschutzdokument hervorgehen, welches durch den Arbeitgeber gemäß GefStoffV zu erstellen ist.

Implementiert der Arbeitgeber ein qualifiziertes Instandhaltungs-konzept, welches eine gleichwertige Sicherheit zur Einhaltung des Explosionsschutzes gewährleistet, so könnten die Prüfungen der technischen Ex-Schutzeinrichtungen alle 3 Jahre und jährlich entfallen und in der Prüfung alle 6 Jahre auf Einhaltung geprüft werden. Hierzu muss das Instandhaltungskonzept erstmalig durch eine befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden.

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich des Brand- und Explosionsschutzes wissen wir von ecoprotec worauf es bei einer genauen Risiko- und Gefährdungsbeurteilung ankommt. Gerade im Hinblick auf den Explosionsschutz im Unternehmen sollten Sie nicht nachlässig werden. Betriebliche Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsfähigen Atmosphären können schnell zu einem großen Risiko werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie in Ihrem Betrieb Einfach. Sicher. Arbeiten. können.

Diese Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt

  • aktuelles Explosionsschutzdokument

  • Technische Dokumentationen der Anlage (Betriebsanleitung, Konformitätserklärungen, Schaltpläne etc.)

  • Listen der verwendeten elektrischen und nichtelektrischen explosionsgeschützten Geräte

  • wenn vorhanden, Nachweise erforderlicher Prüfungen, z. B. von Blitzschutzsystemen, elektrische Anlagen, Potenzialausgleich, MSR-Schutzeinrichtungen, Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlagen, etc.

  • Unterweisungsdokumentation

  • Betriebsanweisungen

  • ggf. Genehmigungsunterlagen der Behörde

  • ggf. Instandhaltungskonzepten

Ihr Ansprechpartner für Explosionsschutz in Deutschland

Wobei können wir Sie genau unterstützen? Benötigen Sie ein Explosionsschutzdokument für Ihr Unternehmen oder eine Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

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Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Maximilian Ebker
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