Die Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung enthält Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie zum Verhalten im Brandfall, falls es doch zu einem Brandereignis kommt.
Die Forderung nach der Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich auch aus länderspezifischen, baurechtlichen Vorschriften wie beispielsweise der Sonderbauverordnung. Des Weiteren kann sich die Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung aus Ihrer Bau- oder Gewerbegenehmigung ergeben.
Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen müssen Sie als Arbeitgeber gemäß §10 ArbSchG Maßnahmen treffen, die „zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“.
Die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 besteht aus drei Teilen
Teil A
der Brandschutzordnung richtet sich an alle (auch vorübergehend) anwesenden Personen. Dies können beispielsweise Besucher im Krankenhaus oder Kunden in einer Verkaufsstätte sein.
Teil B
ist wichtig für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Zu nennen sind hier zum Beispiel Beschäftigte oder Bewohnerinnen und Bewohner.
Teil C
ist adressiert an Personen, die – neben den allgemeinen Pflichten – besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Dies können unter anderem Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer sein.