Thema der Ausbildung
Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet (gem. §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1), Sicherheitsbeauftragte zu beschäftigen.
Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen auf den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Benutzung sicherheitsrelevanter Einrichtungen vor Ort. Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie die Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und werden mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut gemacht.
Inhalte des Seminars
Unsere Referenten
Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Dominik Machura
Unsere Referenten
Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Sven Voß, B. Sc.
Termine und Anmeldung zur Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte
Wann genau möchten Sie an unserem Seminar teilnehmen? Haben Sie noch offene Fragen zu unseren Schulungsangeboten? Wie können wir Sie am besten erreichen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen die Ausbildung bis 14 Tage vorher abzusagen.