Brandschutzhelfer Ausbildung
In Unternehmen müssen mindestens 5% der Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben. Dies gilt ab dem ersten Beschäftigten. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann somit mehr als 5% betragen.
Dabei müssen auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fortbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden, sodass immer mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort ist. Dies wird durch die Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2 vorgeschrieben.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Ausbildung ist alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen.
Mit der Tätigkeit als Brandschutzhelfer ist keine Verantwortung für die Folgen von Brandunfällen verbunden.
Brandschutzhelfer sind vom Unternehmer schriftlich zu benennen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer in Betrieben tätig werden sollen.
Anmeldung zum Brandschutzhelfer
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