Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite sind diese leichter zu bewältigen. Wir unterstützen Sie bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb – kompetent, zuverlässig, arbeitsschutz- und datenschutzkonform.
Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen
Wir begleiten Sie individuell im gesamten Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Hier verwenden wir vier Bausteine, wobei wir Sie gerne auch in einzelnen Teilmodulen unterstützen und beraten.
Seit 2013 ist es gesetzlich geregelt, dass alle Betriebe in Deutschland eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vollziehen. Dies betrifft sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit der Angestellten.
Mit ecoprotec PHIT© haben wir für Sie eine digitale Lösung, um eine psychische Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchzuführen.
1. Informationsveranstaltung und Bestandsaufnahme
Beratung oder Informationsveranstaltung im Betrieb zum Themenkomplex psychischer Belastungen – webbasiert oder vor Ort. Hierbei erarbeiten wir die Rahmenbedingungen. Zentrale Punkte für den Erfolg sind:
2. Planung und
Durchführung
Beratung und Unterstützung bei der objektiven und neutralen Erhebung – webgestützt oder vor Ort. Die Aspekte der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz können mit unseren Fragemethoden strukturiert und detailliert erhoben werden.
3. Bewertung der psychischen
Belastungsfaktoren
Nach einer ersten Bestandsaufnahme zum Themenkomplex psychischer Belastungen im Betrieb und der Erhebung dieser mit unserem strukturierten Fragebogen oder der Datenerhebung vor Ort folgt die Bewertung möglicher Belastungsfaktoren.
4. Maßnahmenpakete und künftiger
Umgang mit Gefährdungen
Als Einzelbeauftragung oder im Paket mit Unterstützung durch unsere Spezialisten mit folgenden Themenschwerpunkten: GESUND©-Workshops, Kommunikation, Umgang mit Stress, Zeitmanagement, Mitarbeiterführung, Teamentwicklung.
Wie können wir Sie unterstützen?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann beantworten Sie unsere 10 Fragen für eine schnelle Angebotserstellung.
PHIT© – Psychologische Handlungshilfe
für den individuellen Tätigkeitsbereich
PHIT© ist das von der ecoprotec GmbH entwickelte Instrument, das standardmäßig aus 35 Fragen in 4 Kategorien besteht.
Das Instrument und die damit verbundene Methode ist somit
Überzeugen Sie sich selbst und werfen Sie einen Blick in unseren digitalen PHIT© Fragebogen. Klicken Sie hierfür in folgendem Dokument entweder auf den hinterlegten Link oder scannen Sie den QR-Code, um mit einem mobilen Endgerät zur Testversion zu gelangen.
Auch die Gefahren vor psychischen Erkrankungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keineswegs unterschätzt werden. Die psychische Belastung von Angestellten hat schon lange einen hohen Stellenwert in dem Bereich der Arbeitssicherheit. Seit dem 25.09.2013 ist die Erhebung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im ArbSchG gesetzlich verankert.
Die systematische Ermittlung der psychischen Belastung durch Gestaltungsmerkmale der Arbeit bildet eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Unsere Sicherheitsfachkräfte und Gesundheitsschutzmanager sind speziell ausgebildet und arbeiten darüber hinaus mit fachkundigen Experten zusammen. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber in den einzelnen Prozessschritten lösungsorientiert.
Mit einer auf Ihren Betrieb individuell ausgelegten Planung, Durchführung, Analyse, Maßnahmenableitung und Wirksamkeitskontrolle verfolgen wir das Ziel einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung. Dabei berücksichtigen wir branchen- und betriebsspezifische Voraussetzungen, gesetzliche Grundlagen sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Auch im Anschluss an eine Gefährdungsbeurteilung können Sie sich auf uns als zuverlässigen und kompetenten Partner verlassen. Unser Ziel ist die Erfüllung der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus bietet die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung die Möglichkeit, die Aspekte gesunder Arbeit und Zusammenarbeit zu erfassen, um zusätzliche Erkenntnisse im Sinne eines „gesunden Betriebes“ zu nutzen. Die Rechtsgrundlage bildet hier § 5 (3) Punkt 6 des Arbeitsschutzgesetzes.
Ihre Vorteile einer psychischen Gefährdungsbeurteilung mit ecoprotec PHIT©
Responsives Design
Digitale Dienstleistung
DSGVO konform
Sollte die Durchführung der webgestützten Variante bei Ihnen nicht in Frage kommen, kontaktieren Sie uns für eine alternative Lösung.
Unsere Alternative zum ecoprotec PHIT© Fragebogen
Das Beobachtungsinterview
Wenn Sprachbarrieren bestehen oder die technische Ausstattung nicht gegeben ist, kommt für Sie das „Beobachtungsinterview“ in Frage.
Bei dieser Vorgehensweise ermitteln unsere qualifizierten Projektleiterinnen und Projektleiter die psychische Belastung anhand von Beobachtungen der jeweiligen Tätigkeit. In der Regel ergänzen wir diese um strukturierte Kurzinterviews mit Ihren Beschäftigten zu den Gestaltungsmerkmalen ihrer täglichen Arbeit. Dabei gehen wir wie folgt vor:
Hier werden nicht alle, sondern stellvertretend etwa 10 % Ihrer Beschäftigten im jeweiligen Tätigkeitsbereich gefragt.
Diese Vorgehensweise ist rechtlich zulässig und zeigt in der Regel sehr gute und repräsentative Ergebnisse bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für eine rechtssichere Erstellung ist es notwendig, sich an folgende sieben Schritte zu halten.
Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – FAQs
Wenn es um eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz geht, erreichen uns in der Regel vorab viele unterschiedliche Fragen. Wie ist das Vorgehen bei einer GBU psychischer Belastungen? Wie reagiert die Belegschaft aus unserer Erfahrung auf eine entsprechende Befragung im Unternehmen? Welche Methoden der Durchführung gibt es?
In unseren FAQs finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wer prüft, ob eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen durchgeführt worden ist?
Im dualen Arbeitsschutzsystem prüfen die Aufsichtspersonen sowohl der Berufsgenossenschaften als auch der staatlichen Aufsichtsbehörden die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen.
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?
Ja, laut § 5 Absatz 3 Satz 6 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Arbeit ermitteln und ggf. Maßnahmen ableiten.
Wann sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erneut durchgeführt oder wiederholt werden?
Dieser Frage geht die Zeitschrift „Sicherheitsingenieur“ in ihrer Ausgabe vom März 2023 nach. Eine Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Gegebenheiten ändern.
Wie hoch sind die Kosten / Mit welchen Kosten muss man bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen rechnen?
Das hängt von der gewählten Methode, der Anzahl der zu Befragenden, den zu differenzierenden Tätigkeitsbereichen und der Wahl von ggf. ergänzenden Fragen ab. Für die Fragebogenmethode reicht die Beantwortung einiger Fragen aus, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zusenden können. Für eine erste Informationsgrundlage empfehlen wir Ihnen unsere 10 Fragen, um psychische Gefährdungen im Betrieb zu minimieren.
Welche Methoden gibt es zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz?
Es gibt 3 Methoden
die wir Ihnen individuell für Ihre Bedarfe anbieten können.
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen seitens der Belegschaft aufgenommen?
Wir müssen immer wieder feststellen, dass die Mitarbeitenden es gut aufnehmen! Sie wissen es zu schätzen, gefragt zu werden und das eigene Arbeitsumfeld mitgestalten zu können. Seitens des Arbeitgebers ist es wichtig, im gesamten Prozess der Befragung gut zu kommunizieren.
Welche Gremien oder Institutionen sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen berücksichtigt werden?
Ein Mitbestimmungsrecht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hat der Betriebs- oder Personalrat sowie die Mitarbeitervertretung. Hier sollte mindestens ein Mitglied dieses Gremiums berücksichtigt werden. Vielleicht gibt es einen Steuerkreis für gesundheitliche Themen in Ihrem Betrieb? Empfehlenswert ist ein Kreis von optimalerweise sechs bis acht Mitarbeitenden.
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen datenschutzkonform?
Der PHIT (Psychologische Handlungshilfe für den individuellen Tätigkeitsbereich) und das Beobachtungsinterview sind datenschutzkonform.
Sämtliche Angaben der Befragung PHIT werden anonymisiert. Metadaten werden in der Datenbank nicht erhoben. Bei dem zugesendeten Befragungscode handelt es sich um einen Gruppenschlüssel, so dass ausschließlich der Teambereich bekannt ist. Die Befragung wird nicht zwischengespeichert – sie muss bei Unterbrechung neu begonnen werden.
Im Beobachtungsinterview werden keine persönlichen Daten wie Name, Geschlecht oder Alter dokumentiert, sondern nur tätigkeitsspezifische Merkmale erhoben. Um den Rückschluss der Antworten auf eine Person zu verhindern, werden 10 % und mindestens 2 Personen eines Tätigkeitsbereichs befragt.
- Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen: Hier greifen wir auf unsere vielfältige Erfahrungen zurück. Wir unterstützen branchenübergreifend Unternehmen mit oder ohne Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung oder Betriebe mit mehreren Standorten.
- Ermittlung und
- Beurteilung der psychischen Belastung durch Gestaltungsmerkmale der Arbeit mit PHIT©.
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen: Wir helfen Ihnen bei Bedarf mit den GESUND©-Workshops mit den erfahrenen und professionellen Coaches der
ecoprotec Akademie. - Wirksamkeitskontrolle
- Aktualisierung, Fortschreibung
- Dokumentation