TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe – kurz TRGS – werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe aufgestellt, entwickelt und laufend angepasst.
Sie beschreiben den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitshygiene und sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen für Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, unter anderem wie Asbest oder alter Mineralwolle. Darüber hinaus definieren sie weiterhin auch Schutzmaßnahmen für die Arbeit in kontaminierten Bereichen.
Wo finden Arbeiten in kontaminierten Bereichen statt?
Arbeiten in kontaminierten Bereichen laut DGUV Regel 101-004 sind insbesondere Bauarbeiten zur Sanierung von Altlasten und Grundwasser, zum Rückbau belasteter Gebäude oder auf Mülldeponien. Doch auch ein Untergrund kann selbstverständlich kontaminiert sein, sei es durch Havarien oder industriell gewerbliche Nutzung. Auch die Arbeiten an und in Gebäuden, in denen Baustoffe verarbeitet worden sind, die heute als sicherheits- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe gelten, gelten als Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Bauliche Anlagen
Wenn Gebäude oder technische Anlagen rück- oder umgebaut werden, können die Bereiche einer Baustelle durch Schadstoffe wie Asbest oder Holzschutzmittel kontaminiert sein.
Deponien
Bei Bauarbeiten an und auf Deponien können Böden, Gewässer und das Grundwasser durch mögliche Gefahrstoffe wie Batteriesäure, Öl oder Kraftstoffe verseucht sein.
Abbrucharbeiten
Beim Abriss alter Bauwerke oder Anlagen können Gefahrstoffe wie Asbest, alte Mineralwolle oder PCB freigesetzt werden. Ein hohes Gesundheitsrisiko ist die Folge für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unsere Dienstleistungen hinsichtlich der TRGS
TRGS 519
Tätigkeiten mit Asbest
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung. Hier hat der Bauherr diesbezüglich einen Koordinator zu bestellen, der über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügt.
TRGS 521
„Alte Mineralwolle“
Diese Regel beschreibt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit „alter Mineralwolle“. Mineralwolle wird allgemein als Dämmstoff auf Baustellen verarbeitet und besteht aus künstlichen Mineralfasern – kurz KMF. Produkte aus KMF, die vor 1996 verwendet worden sind, sind nach TRGS als krebserzeugend eingestuft.
TRGS 524
Kontaminierte Bereichen
Hierunter fallen Sanierungen, bei denen Gefahrstoffe verschiedener Art anfallen. Es handelt sich hier beispielsweise um Sanierungen von alten Industriestandorten mit Bodenkontaminationen. Die TRGS 524 findet Anwendung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, sowohl bei Vor- als auch bei Nacharbeiten.