Aushangpflichtige Gesetze – klingt trocken, ist aber wichtig. Gerade für kleine Unternehmen kann ein Verstoß teuer werden. Wir zeigen, was 2025 gilt und was sich durch die Digitalisierung ändert.
Aushangpflichtige Gesetze 2025 und aktuelle Änderungen
Aushangpflichtige Gesetze sind zentrale Vorschriften im Arbeitsschutz, die Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten zugänglich machen müssen – und das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelungen dienen dazu, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsalltag transparent zu machen und ein sicheres sowie faires Arbeitsumfeld zu fördern.
Die Gesetze müssen gut sichtbar an einem zentralen Ort im Betrieb angebracht oder zur Einsicht ausgelegt werden. Klassische Orte dafür sind das schwarze Brett, Aufenthaltsräume oder andere für alle Mitarbeitenden offenen Bereiche. Wichtig ist: Der Zugang muss einfach und jederzeit möglich sein – nur so ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt.
Aushangpflicht und Betriebsgröße
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass die Aushangpflicht nur für große Unternehmen gilt. Tatsächlich besteht sie in vielen Fällen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden – beispielsweise beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 12 Abs. 5 AGG) oder dem Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 1 ArbZG). Das macht die Aushangpflicht besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ausnahmen von der Regel
Diese Gesetze müssen 2025 ausgehängt oder bereitgestellt werden:
Zu den aushangpflichtigen Gesetzen im Jahr 2025 zählen unter anderem:
Welche Gesetze im konkreten Fall ausgehängt werden müssen, hängt von der Struktur und den Tätigkeiten des Unternehmens ab.
Neu 2025: Änderungen im Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 1 ArbZG)
Zum 1. Januar 2025 wurde § 16 Abs. 1 ArbZG geändert – und diese Anpassung bringt spürbare Erleichterungen für Arbeitgeber mit sich:
Die Möglichkeit, die Gesetze weiterhin klassisch auszuhängen oder auszulegen, besteht selbstverständlich weiterhin. Die Gesetzesänderung ist Teil eines größeren Ziels: der Digitalisierung und Vereinfachung bürokratischer Pflichten – ein Schwerpunkt auch im Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht?
Die Aushangpflicht ist kein „nice to have“ – ihre Missachtung kann ernsthafte Konsequenzen haben. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (z. B. gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG oder § 59 Abs. 1 Nr. 7, 12 JArbSchG). Neben möglichen staatlichen Sanktionen kann ein Verstoß auch zivilrechtliche Haftungsfolgen nach sich ziehen – etwa im Fall eines Unfalls oder arbeitsrechtlichen Konflikts.