Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind eine wichtige Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie sind ein Teil des Arbeitsschutzrechts und konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsstätten.
Umsetzung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten –
Von der Bauphase bis zum laufenden Betrieb
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (oder kurz ASR) werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und veröffentlicht. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der staatlichen Arbeitsschutzbehörden zusammen. Die Regeln sollen den Unternehmen als praktische Handlungshilfe dienen und bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben unterstützen.
Wo ist der Zusammenhang zwischen den ASR und der Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine EU-Richtlinie, die eine gemeinsame Basis für den Arbeitsschutz in Europa schaffen soll. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest.
In Deutschland wird die Richtlinie durch die ASR umgesetzt. Somit stellen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten eine nationale Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung dar, indem sie die konkreten Anforderungen für Arbeitsstätten in Deutschland definieren und die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen.
Die ASR dienen der Konkretisierung der Anforderungen an Arbeitsstätten, die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind. Dabei legen die ASR die grundlegenden Anforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland fest. Darunter zählen zum Beispiel der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und auch bauliche Komponenten wie Verkehrswege, Beleuchtung, Belüftung, der Brandschutz oder Notausgänge.
Was kann passieren, wenn ein Betrieb in der Bau- oder Planungsphase den ASR nur unzureichend nachkommt?
Seit 2013 beteiligt sich die Arbeitsschutzverwaltung nicht mehr im Baugenehmigungsverfahren. Dies regelt im Bundesland Nordrhein-Westfalen nun auch ausdrücklich die Landesbauordnung seit dem Jahr 2018. Seitdem die Arbeitsschutzbehörden in vielen Bundesländern nicht mehr in den Genehmigungsprozess involviert sind, übernehmen die Bauherren und nach Fertigstellung die Betreiber die alleinige Verantwortung für gewerblich genutzte Gebäude.
Es ist daher ratsam, dass Bauherren bei der Planung von Arbeitsstätten bereits mögliche bauliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen, auch wenn diese hauptsächlich auf das Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte zutrifft und weniger auf deren Errichtung abzielt. Eine spätere Nach- oder Umrüstung der Arbeitsstätte kann mit funktionalen Einschränkungen, hohen zusätzlichen Kosten verbunden oder sogar unmöglich sein. Dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Arbeitsstätte später nicht wie geplant genutzt werden kann.
Wenn die ASR bereits während der Bauphase einer Arbeitsstätte gewissenhaft berücksichtigt und in die Planung einbezogen werden, dann können Unternehmerinnen und Unternehmer auch bei einer späteren Betriebsprüfung alle wichtigen Unterlagen jederzeit nachweisen.
Wie können wir Sie bereits in der Planungsphase unterstützen?
Wir können Ihnen als Partner mit unseren qualifizierten Fachkräften eine rechtssichere Umsetzung der ASR anbieten, die weit über die bauliche Planungsphase Ihrer Arbeitsstätten hinausreicht. Mit Hilfe unserer Erfahrung und unserer branchenübergreifenden Expertise kennen wir praxisnahe Lösungen, um die unterschiedlichen Anforderungen der ASR zu berücksichtigen.
Daher freuen wir uns, wenn wir Sie bereits bei der Planung der baulichen Gegebenheiten Ihrer Betriebsstätte dabei unterstützen, sämtlichen Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden, um Sie dann auch darüber hinaus beim laufenden Betrieb bei der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen begleiten zu können.
Umsetzung der ASR während des laufenden Betriebs
Die Umsetzung der ASR erfordert auch nach der Planungsphase einer künftigen Arbeitsstätte und schließlich während des laufenden Betriebs eine sorgfältige Organisation. Unternehmen müssen ihre Arbeitsstätten entsprechend gestalten und ausstatten, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen, die bei der Umsetzung mit praxisorientierten Lösungen helfen und unterstützen kann.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden regelmäßig aktualisiert und angepasst, wie zuletzt die Technischen Regeln für Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge im Jahr 2022. Dabei spielen auch technologische Entwicklungen eine Rolle. So werden beispielsweise neue Erkenntnisse zum Thema ergonomisches Arbeiten beschrieben und in den Regeln umgesetzt. Auch Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt werden hier berücksichtigt.
Insgesamt tragen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei. Sie sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes und sollten von Unternehmen sowohl vor als auch nach der Planung von Arbeitsstätten zwingend beachtet werden.