Allgemeine Geschäftsbedingungen Lernwelt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der e-Learning Plattform Lernwelt (nachfolgend „Plattform“) der ecoprotec GmbH, Pamplonastraße 19, 33106 Paderborn (nachfolgend „Auftragnehmer“) sowie deren Kurse gemäß dem Angebot und der Produktbeschreibung durch den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) und seiner Mitarbeiter (nachfolgend „Lerner“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsschluss
Die Angebote und Produktbeschreibungen des Auftragnehmers sind freibleibend. Bestellungen des Auftraggebers unterliegen der schriftlichen Annahme durch den Auftragnehmer.
3. Leistung des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Laufzeit Zugriffe für eine vereinbarte Anzahl an Lerner auf die von ihm gebuchten Kurse der Plattform zur Verfügung.
3.2 Die zugänglichen Kurse sowie die Beschaffenheit der bereitgestellten Kurse ergibt sich abschließend aus dem Angebot und der Produktbeschreibung. Den Auftragnehmer trifft keine Verantwortung dafür, dass die Kurse den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt die Plattform sowie die einzelnen Module zu ändern, insbesondere Updates und Upgrades einzuspielen, soweit eine solche Änderung erforderlich ist, um technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen oder Fehler und Probleme der Plattform zu beseitigen und diese Änderungen nicht zu einer mehr als unwesentlichen negativen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit führt.
3.4 Der Auftragnehmer ist ebenso berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie angemessen zu modifizieren, insbesondere zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung in der Nutzung eines Kurses ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
3.5 Die Plattform ist für den Auftraggeber und die Lerner über das Internet erreichbar. Die Plattform ist im Jahresmittel (365 Tage) zu 98% verfügbar. Ausfallzeiten durch Wartung und Softwareupdates sind bei der Berechnung der Verfügbarkeit in Abzug zu bringen.
3.6 Der Auftragnehmer übernimmt mit diesem Nutzungsvertrag weder die Stellung noch die Pflichten eines gesetzlichen erforderlichen Personenbeauftragten (z. B. Datenschutzbeauftragten, Brandschutzbeauftragten, Fachkraft für Arbeitssicherheit o. ä.) noch den überbetrieblichen Dienst nach § 19 ASiG. Der Auftragnehmer weist explizit darauf hin, dass die Erfüllung einer eventuell bestehenden Sensibilisierungsverpflichtung der Mitarbeiter des Auftraggebers im jeweils gesetzlich erforderlichen Maß in dessen Verantwortung verbleibt.
4. Registrierung: Nutzung
4.1 Der Zugang zu der Plattform erfolgt in der Regel passwortgeschützt unter Verwendung der dem Auftraggeber für die Lerner zugeteilten Zugangsdaten.
4.2 Für die Registrierung der Lerner auf der Plattform stellt der Auftragnehmer zwei Optionen bereit, welche der Auftraggeber bei der Bestellung auswählen kann:
4.2.1 Dem Auftraggeber wird die bei der Bestellung vereinbarte Menge an PIN-Codes zur Verfügung gestellt, welche zu einer einmaligen Registrierung eines Lerners unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts befähigen. Die PIN-Codes und der dadurch gewährte Zugriff auf die Plattform sind während der Dauer der vereinbarten Laufzeit gültig. Nicht genutzte PIN-Codes verfallen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern nichts anderes vereinbart.
4.2.2 Alternativ kann der Auftragnehmer die Registrierung der Lerner für den Auftraggeber mittels CSV-Import vornehmen. Dazu füllt der Auftraggeber eine Excel-Liste mit den Daten der Lerner (Nutzername, Passwort, Titel, Vorname, Nachname, E-Mail und Gruppenzugehörigkeit) aus und übermittelt diese an den Auftragnehmer. Die Lerner erhalten im Anschluss ihre Zugangsdaten per E-Mail.
4.3 Die individuellen Zugangsdaten sind ausschließlich für einen Lerner gültig.
4.4 Es ist dem Auftraggeber und den Lernern untersagt, die Plattform in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform gefährdet.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unberechtigte Nutzung der Plattform zu verhindern und entsprechende Fälle dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Bei Missbrauch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu sperren.
4.6 Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen durch den Auftraggeber. Die technischen Systemvoraussetzung für die Nutzung der Plattform sind ein Internetzugang sowie ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Internetbrowser (zum Beispiel Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari). Diese sind durch den Auftraggeber oder Lerner selbst bereitzustellen. Die optimale Nutzung der Plattform erfordert eine Internetbandbreite von mindestens 16 Mbit/s. Die Plattform ist nicht für mobile Endgeräte optimiert. Es kann nicht gewährleistet werden, dass Kurse über mobile Endgeräte richtig dargestellt werden können.
4.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die technischen Systemvoraussetzungen zur Anpassung an den Stand der Technik zu ändern und wird dies vorab dem Auftraggeber mitteilen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mindestens ein üblicher Browser unterstützt wird.
5. Teilnahmebestätigungen
Der Auftragnehmer wird für jeden Lerner nach Abschluss eines Kurses digitale Teilnahmebestätigungen bereitstellen. Diese Teilnahmebestätigungen können für die Laufzeit des Nutzungsvertrages auf der Plattform durch den Lerner generiert werden. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers, die relevanten Informationen zur Erfüllung von eventuell bestehenden Dokumentationspflichten (z. B. über den CSV-Export) zu sichern. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit den aktuellen Bearbeitungsstatus der gebuchten Kurse für seine Lerner abzurufen. Zum Ende der Vertragsbeziehung erhält der Auftraggeber von dem Auftragnehmer einen Sammelnachweis (inkl. Bearbeitungsstatus einzelner Lerner) in einem maschinenlesbaren Format (z. B. PDF- oder Excel-Datei). Die Regelung des 7.4 gilt entsprechend. Bei gebuchter Zusatzoption „gedruckte Teilnahmezertifikate“ können die Zertifikate postalisch versendet werden.
6. Nutzungsrechte
6.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber und den Lernern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die vereinbarte Laufzeit beschränktes Recht zur Online-Nutzung der Kurse auf der Plattform ein. Dies umfasst das Recht zum Zugriff auf die Kurse der Plattform und die Erstellung von bei einem solchen Zugriff entstehenden Kopien des Programmcodes im Arbeitsspeicher des Auftraggebers und der Lerner.
6.2 Das Recht zur Nutzung gilt für die in den in dem Vertrag festgelegte Anzahl berechtigter Lerner. Ein berechtigter Lerner ist jeweils eine namentlich benannte, natürliche Person.
6.3 Der Auftraggeber und die Lerner sind nicht berechtigt, die Kurse und die Plattform in weiterem Umfang zu nutzen als explizit im Rahmen des Angebots und dieser AGB gestattet.
6.4 Insbesondere sind der Auftraggeber und die Lerner nicht berechtigt, (i) die Kurse oder die Plattform anderen als in dem Angebot und diesen AGB berechtigten Dritten zugänglich zu machen, (ii) Bearbeitungen an den Kursen und der Plattform vorzunehmen oder (iii) Unterlizenzen für die Inhalte der Plattform zu gewähren.
6.5 Soweit im Rahmen der Nutzung die Bereitstellung von Dokumenten und weiterer begleitender Materialien vorgesehen ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die vereinbarte Laufzeit beschränktes Recht zum elektronischen Abruf und zum einmaligen Ausdruck dieser Dokumente sowie zur Anfertigung einer Sicherungskopie ein.
6.6 Alle weiteren Rechte, insbesondere das Nachdruckrecht, das Recht zur Übersetzung, das Wiedergaberecht auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen sowie das Recht der Speicherung und Verarbeitung der Inhalte auf elektronischem Weg oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – verbleiben beim Auftragnehmer.
6.7 Der Auftraggeber erhält keine Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten der Kurse oder der Plattform.
6.8 Marken, Firmenlogos und sonstige Kennzeichen sowie Schutzvermerke, Urhebervermerke und sonstige der Identifikation des Auftragnehmers oder des Urhebers oder einzelner Elemente davon dürfen nur mit expliziter schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers entfernt oder verändert werden.
7. Regelungen zu Laufzeit und Kündigung
7.1 Die Laufzeit der Nutzung der Plattform beträgt – soweit im Angebot nicht anders vereinbart – 12 Monate.
7.2 Wird der Nutzungsvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um 12 Monate, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.
7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.4 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist den Parteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe der Hälfte des kalenderähnlichen Honorars in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Auftragnehmer ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag frühestens enden würde.
7.5 Der Betreiber ist berechtigt, sechs Monate nach Beendigung des Nutzungsvertrages sämtliche Inhalte und Daten des Auftraggebers und seiner Lerner zu löschen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, zuvor eine Sicherung der Inhalte und Daten herzustellen. Der Auftragnehmer gibt diese Inhalte auf Verlangen des Auftraggebers in Textform heraus.
8. Regelungen zur Gewährleistung und Wartung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Ein Mangel liegt vor, soweit die Kurse oder die Plattform nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform über aufgetretene Mängel zu unterrichten.
8.3 Der Auftragnehmer wird Wartungen und vergleichbare Arbeiten möglichst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten vornehmen. Der Auftragnehmer kann jedoch monatlich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten planmäßige Wartungen bis zu einem Umfang von vier Stunden durchführen. Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt ungeplante Wartungsarbeiten bis zu einem Umfang von vier Stunde pro Monat vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen der Plattform kommen, die der Auftragnehmer möglichst geringhalten wird.
8.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und die Lerner mittels einer Informationsfunktion auf der Startseite der Plattform über geplante und ungeplante Wartungen informieren.
9. Haftung
9.1 Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Schadensersatz aus der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden aus einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.
9.3 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Regelungen zur Vergütung und zu Zahlungsbedingungen
10.1 Alle Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang zur Zahlung fällig.
10.3 Der Auftragnehmer kann nach Ablauf der Erstlaufzeit (12 Monaten) die Preise gemäß dem Angebot der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
11. Weitere Leistungen
Sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer weitere Leistungen im Angebot schriftlich vereinbart werden gelten die Regelungen der AGB entsprechend.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
12.2 Von einer Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung sind die Parteien entbunden, wenn die vertraulichen Informationen
12.2.1 zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind;
12.2.2 nach Offenlegung allgemein bekannt werden, ohne dass der Empfänger gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit verstoßen hat;
12.2.3 zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits nachweislich im Besitz des Empfängers waren;
12.2.4 gleichzeitig oder nach der Offenlegung rechtmäßig von Dritten bezogen werden und diese Dritten gegenüber dem Offenleger zur Weitergabe der Informationen befugt sind.
13. Höhere Gewalt
13.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit, Verzögerungen oder Leistungsmängel, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Terrorismus, Naturereignisse, Aufstand, Revolution, Bürgerkrieg etc.) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
13.2 Sofern solche Ereignisse die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien nach ihrer Wahl zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
13.3 Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform den Vertrag kündigen. Unzumutbarkeit liegt in der Regel vor, wenn die Behinderung über einen fortlaufenden Zeitraum von mehr als 90 Tagen andauert.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Eine Aufrechnung ist nur hinsichtlich unstrittiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche möglich.
14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
14.4 Der Auftragnehmer ist frei einzelne oder alle Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
14.5 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss UN-Kaufrechts (CISG).
14.6 Der Gerichtsstand für Rechtstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Paderborn.
14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien eine neue Regelung zu vereinbaren die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
Stand: Mai 2023