Gemäß Baustellenverordnung sind durch den SiGe-Koordinator der SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen (sofern diese für die Baumaßnahme notwendig sind). Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen, wie z. B. Baustellenaushänge, Flucht- und Rettungswegpläne, eine Baustellenordnung für die Baustelle zu erstellen.
Auch bei der Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde kann der SiGeKo unterstützen. Diese Leistungen gehören jedoch nicht zu den Grundleistungen und sind somit gesondert zu vergüten.