Hierbei müssen Maschinen in folgende Unterbereiche eingestuft werden:
Man unterscheidet zwischen:
- Neue Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
- Neue unvollständige Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
- Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen nach dem 01.01.1995)
- Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen vor dem 01.01.1995)