SiGeKo – Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen
Gemäß der HOAI sollte der Gesundheitsschutzkoordinator (oder kurz SiGeKo) schon früh ins Projekt eingebunden werden um alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe zu bringen. Je nach Umfang der Baustelle hat der Bauherr spätestens 14 Tage vor Baubeginn diese bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde durch eine Vorankündigung anzumelden. Eine Baustellenordnung ist die Hausordnung einer Baustelle und dient zusammen mit den anderen Dokumenten, die der Koordination obliegen, der Einweisung der Unternehmen und führt zu mehr Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (oder kurz SiGePlan) werden alle übergreifenden Gefährdungen und die wesentlichen gewerktypischen Gefährdungen in einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang gebracht.
Wo genau benötigen Sie einen SiGeKo?
Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz. Klicken Sie ganz einfach auf die entsprechende Region und finden Sie die Stadt oder den Landkreis, wo unsere SiGeKo für Sie tätig sind. Sofern Sie den Standort, an dem Ihr Bauprojekt umgesetzt werden soll, nicht direkt finden können, senden Sie gerne eine individuelle Anfrage an unser Vertriebsteam.
Wann benötigen Sie einen SiGeKo für Ihr Bauprojekt?
Mit der Änderung der Baustellenverordnung vom April 2023 sind vor allem Bauherren kleinerer Baumaßnahmen betroffen, die zuvor ohne einen SiGeKo realisiert werden durften. Mit der Änderung des Anhang II der Baustellenverordnung findet sich hier nun ein Großteil der Projekte hier wieder. Ebenfalls betroffen sind alle Unternehmen, die Tätigkeiten auf Bau- oder Montagestellen verrichten und deren Tätigkeiten in den Anhang II der BaustellV fallen. Aus unserer Tabelle können Sie entnehmen, ob die Bestellung eines SiGeKo auch für Ihr Bauprojekt Pflicht ist.
Schon bei der Planung eines Bauwerks sollen auch spätere Arbeiten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden. Wir suchen gemeinsam mit unseren Projektpartnern nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und stellen diese in der Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Zu den Aufgaben eines SiGeKos gehört es, Gefährdungen, die durch das Zusammenarbeiten verschiedener Unternehmen entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Benötigen Sie einen SiGeKo zur Realisierung Ihres Bauprojekts? Dann nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf!
Weitere Leistungen für Baustellen oder Bauwerke
Weitere Leistungen für Baustellen oder Bauwerke
Sicherheitseinrichtungen von Dächern und Gebäuden
Die gesetzlichen Grundlagen, wie die DIN 4426, ASR2.1 oder die DGUV Information 201-056 machen es erforderlich, die Sicherheitseinrichtungen auf den Dächern neu zu beurteilen.
Erstellung von
Baustelleneinrichtungsplänen
Um die Sicherheit und Gesundheit der auf Ihrer Baustelle Beschäftigten zu gewährleisten, ist eine optimale Grundlage für Bauabläufe durch die Baustelleneinrichtung relevant.
Arbeitskonzepte zur Durchführung von Bauarbeiten
Auf Baustellen kommen komplexe Arbeitsschutzanforderungen verschiedener Tätigkeitsfelder zusammen. Unsere SiGeKos koordinieren die Arbeit verschiedener Unternehmen auf einer Baustelle.
Fragen und Antworten zum SiGeko auf Ihrer Baustelle
Der Bauherr kann einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Pflichten aus der BaustellV beauftragen – dieser kann dann im Namen des Bauherrn die Sicherheitskoordination der Baustelle selbst übernehmen oder sich hierfür einen Sicherheitskoordinator bestellen. In diesem Fall bleibt bei ihm die Kontrollverantwortung gegenüber dem SiGeKo.
Trotz der Beauftragung eines Dritten mit der Wahrnehmung von Bauherrenpflichten verbleibt die Gesamtverantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle beim Bauherren.
Eventuelle Weisungsbefugnisse und Umfang der Haftung bei Versäumnissen und im Schadensfall sind vertraglich zu regeln. Häufig übernehmen Architekten oder Generalplaner die Funktion des Verantwortlichen Dritten, in dem sie im Auftrag des Bauherrn einen SiGeKo für eine Baumaßnahme bestellen.
Der SiGe-Plan zeigt die örtlichen und zeitlichen Überschneidungen der Gefährdungen einer Baustelle. Zu diesen Gefährdungen werden die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen oder vorzuhaltenden Sicherheitseinrichtungen beschrieben.
In Ergänzung hierzu sind die geltenden Vorschriften und Bestimmungen aufgeführt (DGUV, Arbeitsstättenrichtlinien, TRGS, TRBS, etc.).
Der Sigeko sollte frühzeitig eingebunden werden um bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen mitwirken zu können. Auch für das Prüfen von Leistungsverzeichnissen in sicherheitstechnischer Hinsicht sowie bei der Planung der Baustelleneinrichtung ist eine Beauftragung des SiGeKos sinnvoll.
Dieser Zeitpunkt stellt in etwa das Ende der Entwurfsplanung dar. Eine Einbindung zu diesem Zeitpunkt ermöglicht es, etwaige Änderungen noch vor Ausschreibung des Projektes zu berücksichtigen.
Nein, zwar wird mit der Beauftragung eines Sicherheitskoordinators die Verantwortung für die Sicherheitskoordination abgegeben jedoch bleibt die Kontrollverantwortung für diese Tätigkeit beim Bauherren oder Bauleiter.
Insbesondere Bauleitern obliegt gemäß der Bauordnungen der Länder eine besondere Verantwortung zur sicheren Durchführung des Bauvorhabens.
Gemäß Baustellenverordnung sind durch den SiGe-Koordinator der SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen (sofern diese für die Baumaßnahme notwendig sind). Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen, wie z. B. Baustellenaushänge, Flucht- und Rettungswegpläne, eine Baustellenordnung für die Baustelle zu erstellen.
Auch bei der Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde kann der SiGeKo unterstützen. Diese Leistungen gehören jedoch nicht zu den Grundleistungen und sind somit gesondert zu vergüten.
Ein SiGeKo soll über eine dem Projekt angemessene Berufserfahrung verfügen. Beispiele hierzu befinden sich in der RAB30 Anlage A. Des Weiteren muss er über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse verfügen, hierzu dient die Ausbildung nach RAB 30 Anlage B.
Hinzu kommen spezielle Koordinatorenkenntnisse welche mit der Ausbildung nach RAB30 Anlage C erworben werden.
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die durch die zuständige Behörde mit einem Bußgeld geahndet wird.
Weitere Folgen können zum Beispiel ein vorübergehender Baustopp oder Arbeitsschutzauflagen durch die Behörde sein.
Sollte vergessen worden sein einen SiGeKo zu beauftragen, muss dieses schnellstmöglich nachgeholt werden. Es ist in keinem Fall zu empfehlen dieses so lange hinauszuzögern bis das Versäumnis durch die Arbeitsschutzbehörden aufgedeckt wird.
Sobald mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf meiner Baustelle tätig werden. Auch Nachunternehmer zählen in diesem Zusammenhang als einzelne Gewerke.
Im Sinne der Baustellenverordnung gilt das Einrichten der Baustelle als Baustart. Dazu gehört das Einrichten von Verkehrslenkungen, das Herstellen von Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen, aber auch das Roden und Freimachen des Baufelds sind hierunter zu verstehen.
Die Vorankündigung ist ein Dokument womit das Bauvorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angekündigt wird. Sie beinhaltet unter anderem Informationen wie die Anschrift der Baustelle, die Dauer der Baustelle und die Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und Firmen, sowie die Angaben zum zuständigen Sicherheitskoordinator.
Die Vorankündigung muss spätestens bis 14 Tage vor Baustelleneinrichtung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Eine Kopie der Vorankündigung ist auf der Baustelle auszuhängen.
In der Planung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:
- mitwirken, prüfen und beraten bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bzw. Ausschreibungsunterlagen
- erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
- Beratung bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen am Bauwerk, z.B. Dachabsturzsicherungen
- beraten bei der Terminplanung und Abstimmung von Ausführungszeiten.
- beraten beim Planen der Baustelleneinrichtung, z. B. zu Sozialeinrichtungen oder erste Hilfe
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
In der Ausführung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:
- bekanntmachen und erläutern des SiGe-Plans gegenüber allen Beteiligten
- Koordinieren und Beraten der bauausführenden Firmen mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden
- Stichprobenhafte Überprüfung der bauausführenden Firmen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- anpassen und fortschreiben des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen im Bauablauf.
Fußnote: Die konkreten Aufgaben des SiGeKo sind in der RAB30 ausführlich gelistet und beschrieben
Die Notwendigkeit der Bestellung eines SiGeKo ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter auf der Baustelle und der Dauer der Baumaßnahme. Auch das Vorliegen von besonders gefährlichen Arbeiten nach Baustellenverordnung erfordert Koordinatorleistungen.
Die Abkürzung SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Er hat die Aufgabe gewerkeübergreifende Arbeitsschutzmaßnahmen zu koordinieren. Er steht dem Bauherren und den Planern in allen Belangen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes beratend zur Seite.
Auch bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen kann es vorkommen, dass diese von verschiedenen Gewerken oder Unternehmen ausgeführt werden müssen. Auch diese Gewerke sind im Sinne der Baustellenverordnung bzw. der Gefahrstoffverordnung zu koordinieren.
Diese Aufgabe übernimmt der Koordinator nach DGUV 101-004 / TRGS 524. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Koordinator sachkundig für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist und dies durch Zertifikate nachweisen kann.