Explosionsschutz in Ihrem Betrieb
Der betriebliche Explosionsschutz beschäftigt sich mit Explosionsgefährdungen durch das Auftreten von explosionsfähigen Brennstoff-Luft-Gemischen wie zum Beispiel Stäube, Gase, Nebel, Dämpfe oder Aerosole. Der betriebliche Explosionsschutz beschäftigt sich hingegen nicht mit Explosivstoffen wie Feuerwerkskörpern oder Sprengstoffen.
Eine Explosion ist eine plötzliche Oxidations- und Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Drucks oder beider gleichzeitig.
Mit Hilfe des aus der Verbrennungslehre bekannten Verbennungsdreiecks werden die Bedingungen dargestellt, durch die bei richtigem Mengenverhältnis ein Feuer entsteht: Ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und Wärme.
Im Gegensatz zur Entstehung eines Brandes müssen zur Entstehung einer Explosion zwei weitere Bedingungen an den Brennstoff erfüllt sein: Der Brennstoff muss fein verteilt in der Luft vorliegen und eine Konzentration innerhalb seiner Explosionsgrenzen aufweisen.
Unser Beitrag zum Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen
Wir sind für Sie da, wenn es um die rechtssichere Umsetzung des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb geht.
Zu unseren Dienstleistungen gehört neben der Erstellung des erforderlichen Explosionsschutzdokuments auch die Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen.
Mit Sicherheit zufrieden
Wir sind erst dann zufrieden, wenn unsere Kunden es auch sind!
Unsere Dienstleistungen für den Explosionsschutz in Ihrem Betrieb
Explosionsschutzdokument
Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, wo gefährliche und explosionsfähige Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder Veränderung von Arbeitsmitteln und -abläufen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Wir unterstützen Sie, um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen!
Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche
Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche
Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
Die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen hat laut dieser Verordnung spätestens alle sechs Jahre zu erfolgen.
Ihr Ansprechpartner für Explosionsschutz in Deutschland
Wobei können wir Sie genau unterstützen? Benötigen Sie ein Explosionsschutzdokument für Ihr Unternehmen oder eine Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.