Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?
Ja, laut § 5 Absatz 3 Satz 6 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Arbeit ermitteln und ggf. Maßnahmen ableiten.