Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Lehrgänge
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von sogenannten Inhouse- und offenen Seminaren sowie Trainings und Lehrgängen der ecoprotec GmbH, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
Verträge, Anmeldungen, Stornierungen und sonstige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie kann auch per E-Mail, Fax oder online (www.ecoprotec.de) erfolgen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Die ecoprotec GmbH bestätigt die Anmeldungen schriftlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren werden mit Rechnungsstellung fällig und sind unter Einhaltung des Zahlungsziels auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Es gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
4. Stornierungen
Schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen können per Fax oder auf dem Postweg bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr, danach die Gesamtgebühr erhoben.
Bei kurzfristigen Umbuchungen (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) auf einen anderen Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
5. Durchführung und Änderungen der Veranstaltung
Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen bleiben der ecoprotec GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bzgl. Inhalt und Ablauf sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Beschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die ecoprotec GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein solcher liegt insbesondere bei Erkrankungen des Dozenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. Dabei bestehen beim Kunden, neben dem Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren, keine weiteren Ansprüche.
6. Haftung und Gewährleistung
Die ecoprotec GmbH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Bei von der ecoprotec GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die ecoprotec GmbH keine Haftung.
7. Schutz der Arbeitszeugnisse
Die ecoprotec GmbH behält an den erbrachten Leistungen – sofern diese dazu geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunde darf im Rahmen des Auftrages erstellte Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die ecoprotec GmbH.
8. Inhouse-Seminare
Angebote zu Inhouse-Seminaren haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern im konkreten Angebot keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist.
9. Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.
Die geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.
Die Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
10. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen die ecoprotec GmbH verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
11. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Paderborn. Soweit nichts anderes schriftlich bestimmt wird, ist der Erfüllungsort Paderborn.
Stand: Januar 2023